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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Dienstleistungen im Bereich Google Ads · Stand August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Scalevision Digital Ltd, Chatzidaki 7, 3rd Floor, Trypiotis, 1066 Nicosia, Zypern (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenwerbung, insbesondere Google Ads.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Der Auftraggeber sichert zu, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen bei Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Werbekonten des Auftraggebers, insbesondere für Google Ads und das Google Merchant Center. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung beziehungsweise dem gebuchten Paket.

(2) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Auftragnehmer schuldet das fachgerechte Tätigwerden nach den anerkannten Regeln seines Fachgebiets, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Conversions, Klickpreise, Platzierungen oder Werte für den Return on Advertising Spend geschuldet oder zugesichert.

(3) Auf dieser Website oder in Gesprächen dargestellte Ergebnisse anderer Kunden sind Erfahrungswerte aus abgeschlossenen Zeiträumen. Sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Zusicherung oder Garantie dar; individuell vereinbarte Beschaffenheiten und ausdrückliche Zusagen des Auftragnehmers bleiben unberührt. Der Erfolg von Werbemaßnahmen hängt maßgeblich von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, insbesondere von Produkt, Preisgestaltung, Marge, Warenverfügbarkeit, Website des Auftraggebers, Wettbewerbsumfeld sowie von Vorgaben und Algorithmen der Werbeplattformen.

(4) Der Auftragnehmer beantwortet Anfragen des Auftraggebers montags bis freitags — ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers sowie vorab angekündigte Abwesenheitszeiten — in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Eine Reaktionszeit im Sinne einer Garantie wird hiermit nicht übernommen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Materialien bereit, insbesondere Zugriff auf das Google-Ads-Konto, das Google Merchant Center und das Shopsystem sowie ein gültiges Zahlungsmittel im Werbekonto.

(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Produktdaten, Preisangaben und Werbeaussagen verantwortlich. Er stellt sicher, dass die von ihm beworbenen Angebote und seine Website den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

(3) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die zur Vertragsdurchführung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an überlassenen Texten, Bildern, Marken und sonstigen Materialien ein und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Zeiträume angemessen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Werbebudget

(1) Das an die Werbeplattform zu zahlende Mediabudget ist nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers. Es wird unmittelbar vom Auftraggeber über dessen eigenes, im Werbekonto hinterlegtes Zahlungsmittel an den Plattformbetreiber entrichtet.

(2) Der Auftragnehmer erhält keinen Anteil am Werbebudget und keine Provision der Werbeplattformen.

(3) Budgetänderungen erfolgen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Für Kosten, die aufgrund einer vom Auftraggeber veranlassten oder freigegebenen Budgeterhöhung entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Alle Preise verstehen sich netto.

(2) Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren, Art. 196 MwStSystRL, in Deutschland § 13b UStG). Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer hierfür seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.

(3) Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in der Schweiz, gilt das Empfängerortprinzip; die Versteuerung obliegt dem Auftraggeber nach dem an seinem Sitz geltenden Recht (in der Schweiz die Bezugsteuer).

(4) Die monatliche Vergütung ist im Voraus zu entrichten, die einmalige Einrichtungsgebühr mit Vertragsschluss. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungszugang zu zahlen.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB. Der Auftragnehmer ist nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen.

(6) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine Mindestlaufzeit.

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Vertragsmonats in Textform kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Bereits gezahlte Vergütungen für den laufenden Monat werden nicht anteilig erstattet.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(4) Nach Vertragsende entzieht der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Zugriff auf seine Konten. Die Konten und die darin enthaltenen Daten verbleiben vollständig beim Auftraggeber.

§ 7 Konten und Rechte an Arbeitsergebnissen

(1) Sämtliche Werbekonten laufen auf den Namen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erhält lediglich Zugriffsrechte, üblicherweise über ein Verwaltungskonto.

(2) Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Vertrags erstellten Kampagnenstrukturen, Anzeigentexten und Konfigurationen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Die Einräumung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(3) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden und Arbeitsweisen auch für andere Kunden zu verwenden.

§ 8 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden, insbesondere unter Angabe von Branche, Zeitraum und Leistungskennzahlen, ohne Nennung des Namens, der Firma oder der Domain des Auftraggebers. Dies schließt die Vorlage anonymisierter, um identifizierende Merkmale bereinigter Kontoansichten in Verkaufsgesprächen ein. Der Auftraggeber kann dieser anonymisierten Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen; der Auftragnehmer entfernt die betreffende Darstellung dann innerhalb von 14 Tagen.

(2) Eine namentliche Referenznennung oder die Verwendung von Marken und Logos des Auftraggebers erfolgt nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, insbesondere Zugangsdaten, Umsatz- und Margendaten, Kontodaten und Geschäftsstrategien. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. § 8 Abs. 1 bleibt unberührt.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

§ 10 Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Rahmen einer übernommenen Garantie oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, begrenzt auf 50.000 EUR je Schadensfall und 100.000 EUR für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres. Übersteigt die vom Auftraggeber in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung diese Beträge, tritt sie an deren Stelle.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Maßnahmen, Richtlinienänderungen, Kontosperrungen, Ablehnungen oder Ausfälle der Werbeplattformen sowie nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nikosia, Zypern, der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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1066 Nicosia, Zypern · HE 494097

Angegebene Ergebnisse stammen aus tatsächlich betreuten Kundenkonten und sind keine Zusicherung künftiger Ergebnisse. Der Erfolg von Werbekampagnen hängt von Produkt, Marge, Preis und Marktumfeld ab. Alle Preise sind Nettopreise und richten sich ausschließlich an Unternehmer. Leistungen an Unternehmer außerhalb Zyperns werden ohne Ausweis zypriotischer Mehrwertsteuer abgerechnet; die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge innerhalb der EU, Bezugsteuer in der Schweiz). Die verbindlichen Abrechnungsmodalitäten werden im Angebot festgelegt.